Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Der Fotograf kann dieses Angebot nach seiner Wahl innerhalb von 2 Tagen durch Zusendung einer

Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellten Lichtbilder zugesendet werden. Ein Vertrag

zwischen dem Fotografen und dem Besteller kommt zustande, wenn der Besteller eine Bestellung absendet und diese durch den Fotografen schriftlich

per Email bestätigt wird.

Es werden nur Bilddateien versendet.

Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen

Zustimmung des Fotografen. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhalten nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses

Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online- Datenbanken, in

elektronischen Archiven, die nicht nur für den Internet Gebrauch des Bestellers bestimmt sind, auf Disketten, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist

nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Besteller gestattet.

Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf

Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen

Zustimmung des Fotografen.

Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Besteller herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart

wurde.

Wünscht der Besteller, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

Hat der Fotograf dem Besteller Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen

verändert werden.

Gefahren und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Besteller; die Art und Weise der Übermittlung

kann der Besteller bestimmen.

Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

Die Nutzung (durch Werbung, Anzeigenschaltung, Veröffentlichung usw.) der von mir produzierten Lichtbilder ist honorarpflichtig. Alle Rechte der

Verbreitung, auch durch Film, Fernsehen, Fotomechanische Wiedergabe, Einspeicherung und Rückgewinnung in Datenverarbeitungsanlagen aller Art,

Wiedergabe, digitale Bearbeitung und Einspeisung (durch CD, Internet, E-Mail, andere Datenträger, usw.) ist dem Fotografen vorbehalten.

Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt der Fotograf

Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.

Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Der Besteller eines Lichtbildes i. S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden

Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf sofern nichts

anderes vereinbart wurde, verlangen als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den

Fotografen zum Schadensersatz.